Rehabili­tation​

Unter Rehabilitation versteht man in der Medizin die Wiederherstellung der physischen und/oder psychischen Fähigkeiten eines Menschen im Anschluss an eine Erkrankung, ein Trauma oder eine Operation.

Wir beraten und behandeln Sie zu sämtlichen Themen in diesem Bereich. Neben der Verordnung akuter therapeutischer Maßnahmen (z.B. Heilmitteln wie Krankengymnastik und Lymphdrainage oder Hilfsmitteln wie Rollatoren, Bandagen oder Pflegezubehör für zu Hause) können wir mit Ihnen gemeinsam auch Anträge auf eine ambulante oder stationäre Rehabilitations-Maßnahme stellen oder Reha-Sport bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Im Bereich des Reha-Sports ist zum Beispiel die Teilnahme an Gymnastikkursen (auch im Wasser) möglich. Zusätzlich können über das Formular Trainingseinheiten in Herz- oder Lungensportgruppen verordnet werden – sofern eine entsprechende Diagnose vorliegt.

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass Erstverordnungen von Heilmitteln (z.B. Krankengymnastik) und Reha-Sport-Anträge grundsätzlich NICHT ohne einen Besuch in der Sprechstunde möglich sind. Denken Sie also daran, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren!

Durch akute Erkrankungen oder nach Operationen ist es manchmal vorübergehend nicht möglich, zu Hause allein zurecht zu kommen. Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Diese können Sie über ihre gesetzliche Krankenversicherung beantragen. Sie bekommen daraufhin ein Formular, dass Sie bei uns ausfüllen lassen können – denn für die Bewilligung ist eine ärztliche Stellungnahme erforderlich. Wenn Sie soweit genesen sind, dass eine Rückkehr zum Arbeitsplatz denkbar ist, kann – vor allem nach längerer Krankheitsdauer – eine berufliche Wiedereingliederung sinnvoll sein. Diese planen Sie mit uns und Ihrem Arbeitgeber gemeinsam und individuell. Während der gesamten Maßnahme sind Sie weiterhin arbeitsunfähig geschrieben. Bei dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen durch chronische Erkrankungen und im Rahmen von Krebserkrankungen kann es sinnvoll sein, einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zu stellen.

Hierzu kann Sie auch Ihre Krankenkasse und/oder der VdK (Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V.) beraten. Je nach Höhe des GdB (Grad der Behinderung), der Ihnen zugestanden wird, ergeben sich z.B. arbeitsrechtliche Vorteile. Anträge finden Sie im Internet unter anderem hier: 
Erst-Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) (rlp.de).

Im Rahmen der Antragsstellung müssen Sie uns als Ihre Hausarztpraxis angeben. Dann bekommen wir im Verlauf des Bearbeitungsprozesses automatisch einen ärztlichen Fragebogen zugesandt, um uns zu Ihren geschilderten Gesundheitsstörungen zu äußern. Ihrerseits ist dafür nichts weiter zu tun.

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